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Heizkostencheck

Giessen, den 27.08.2010

Geplante Wohngeldkürzungen falsch

Im Rahmen des sog. Sparpaketes will die Bundesregierung die erst 2009 eingeführte sog. Heizkostenkomponente wieder streichen. Durch die Heizkostenkomponente wird sichergestellt, dass bei der Berechnung des Wohngeldes nicht nur die Kaltmiete, sondern auch eine Pauschale für Heizkosten in Höhe von 24 Euro für Ein-Personen-Haushalte monatlich bzw. 31 Euro für Zwei-Personen-Haushalte monatlich berücksichtigt wird. Mit der Abschaffung dieser Heizkostenkomponente will die Bundesregierung 100 - 130 Mio. Euro einsparen. Für die rund 800.000 Wohngeldempfänger-Haushalte in Deutschland mit einem durchschnittlichen Einkommen von etwas mehr als 800 Euro, kann dies zu monatlichen Kürzungen zwischen 10 und 30 Euro führen. Und dies geschieht vor dem Hintergrund weiter steigender Energiepreise.

 Ursprünglich sei die Bundesregierung selbst davon ausgegangen, dass sie für diese Wohngeldkürzungen die Zustimmung des Bundesrates benötige. Nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen und geänderten Mehrheitsverhältnissen in der Länderkammer beurteilte sie die Frage anders und glaube nun, das Gesetz ohne Einschaltung des Bundesrates in Kraft setzen zu können.

 „Eine solche Politik ist für uns nicht nachvollziehbar. Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Bis heute sind alle Wohngeldgesetze durch Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Außerdem drohen den Kommunen spürbare Mehrausgaben über ALG II, wenn das Wohngeld tatsächlich gekürzt wird. Hier muss der Bundesrat eingeschaltet werden\", sagte Kaisers.

 

 

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