Giessen, den 06.05.2004

Aufhebung des Verbotes der Zweckentfremdung stößt auf Kritik

Wenn außer dem Mieterbund auch der Hessische Städtetag, die Frankfurter Oberbürgermeisterin, verschiedene Wohnungsämter und Wohlfahrtseinrichtungen vor der generellen Aufhebung des Zweckentfremdungsverbotes gewarnt hätten und sich die Landesregierung trotz der Vorbehalte auch eigener Parteifreunde hieran nicht störe, könne man das nur als politische Ignoranz bezeichnen, erklärte Kaisers. Offensichtlich fühle sich die Landesregierung Hausbesitzerinteressen mehr verpflichtet, als den Interessen der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger. In der Sache zeuge die Begründung der Landesregierung, mit der sie das Zweckentfremdungsverbot aufgehoben habe, von großer Unkenntnis. Die Behauptung des zuständigen Wirtschaftsministers, die Abschaffung verbessere „die Anreize für Investoren, der Nachfrage und dem Bedarf entsprechende Wohnungen anzubieten“, entbehre jeder Grundlage. Der Minister könne keinen einzigen Beweis dafür liefern, dass das Zweckentfremdungsverbot ein Hindernis für den Bau von Wohnungen gewesen sei. Die Fertigstellungszahlen in der Vergangenheit bewiesen eindeutig das Gegenteil. Für die Wohnungsbauinvestitionen spielten in der Vergangenheit und in der Zukunft die Baukosten und Finanzierungskosten die entscheidende Rolle. Ebenso sei die Behauptung des Ministers, das Zweckentfremdungsverbot sei “verfassungsrechtlich nicht länger zulässig“, eine freie Erfindung und halte einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand. Es gebe keine einzige Verfassungsgerichtsentscheidung, die diese Position des Ministers stütze. Falsch sei des weiteren die Behauptung des Ministers, die Abschaffung des Zweckentfremdungsverbotes erleichtere Investoren die Entscheidung,„bislang gewerblich genutzte Räume in Wohnraum umzuwandeln“. Hieran sei schon bislang kein Investor gehindert gewesen, da das Zweckentfremdungsverbot einzig und allein die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum genehmigungspflichtig gemacht haben, nicht aber den umgekehrten Fall. Die Einschätzung des Ministers, dass ein Leerstand von Wohnraum nicht zu befürchten sei, weil die Eigentümer bestrebt seien, „schon aus wirtschaftlichen Gründen den Leerstand so weit wie möglich zu vermeiden“, könne nur ungläugiges Staunen über so viel Naivität hervorrufen, erklärte Kaisers. Selbstverständlich könne es für einen Eigentümer reizvoll sein, ein Gebäude aus spekulativen Gründen leer stehen zu lassen, um das Grundstück anschließend meistbietend zu versilbern. Ob dann auf diesem Grundstück anschließend Wohnungen gebaut würden, könne nun dank des Wegfalls der Zweckentfremdungsverordnung weder erzwungen noch kontrolliert werden. Auch wenn in Gießen und im Umland zur Zeit ein relativ entspannter Wohnungsmarkt zu konstatieren sei, könne sich das auch wieder ändern. In diesem Fall habe die Kommune dann kein Mittel mehr, um der weiteren Verknappung von Wohnraum entgegen zu wirken. Das Signal aus Wiesbaden sei daher falsch und kontraproduktiv.

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