„Die Streichung des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld ist ungerecht und falsch. Betroffen sind hiervon nur die einkommensschwächeren Haushalte in Deutschland, vor allem Rentnerhaushalte. Auch die Begründung zur Wohngeldkürzung ist falsch“, meint der  Vorsitzende des Mietervereins, Stefan Kaisers.

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Giessen, den 08.06.2010

Mieterverein hält Kürzung des Wohngeldes um 100 Millionen Euro im Jahr für ungerecht und falsch

Der zum 1. Januar 2009 eingeführte Heizkostenzuschuss sei nicht wegen gesunkener Energiekosten überflüssig geworden. "Im Gegenteil, heute liegt der Ölpreis 34 Prozent über dem Ölpreis vom 1. Januar 2009", kommentiert Kaisers die geplanten Wohngeldkürzungen im Rahmen des Sparpaketes der Bundesregierung. „Wir sind erstaunt, dass ausgerechnet im CSU-geführten Bauministerium die Kürzung bei Rentnern und Geringverdienern angesetzt wird."

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zum Wohnen, der an einkommensschwache Haushalte gezahlt wird, die nicht Sozialhilfe oder ALG II erhalten. Mit der Wohngeldreform 2009 wurden Heizkosten erstmals bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Je nach Haushaltsgröße werden Pauschalbeträge zur Miete, die für die Wohngeldhöhe maßgeblich ist, hinzugerechnet. Bei Ein-Personen-Haushalten sind es 24 Euro, bei Zwei-Personen-Haushalten 31 Euro und für jedes weitere Familienmitglied kommen 6 Euro zusätzlich im Monat dazu.

 

 

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