Giessen, den 27.04.2010
Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) würden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der gesundheitsschädlichen Schadstoffemissionen angepasst. Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung löse die mittlerweile seit 1988 geltenden, völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordere den aktuellen Stand der Technik.
Wer in Zukunft im Wohnzimmer einen Kachel- oder Kaminofen aufstellen wolle, müsse nun eine Prüfbescheinigung des Herstellers vorlegen, dass die Anlage den Umweltauflagen entspricht. Für Besitzer älterer Kamine würden Übergangsvorschriften bis 2024 gelten. Offene Kamine seien von der Vorschrift ausgenommen, wenn sie nur gelegentlich befeuert werden.
Kaisers erläutert :\" Neue Öfen und Herde für einzelne Zimmer, die von jetzt an und bis Ende 2014 installiert werden, dürfen nur noch 75 mg Feinstaub/m³ Abgas ausstoßen. Von 2015 an sinkt der Wert für neue Anlagen sogar auf 40 mg. Viele Öfen erfüllen diese Vorgaben bereits heute. Für Holzpelletskessel, die das ganze Haus heizen und zudem warmes Wasser bereitstellen, gelten noch schärfere Grenzwerte.\" Viele alte Öfen würden hingegen auf Dauer von der Vorschrift ausgenommen bleiben. In Häusern, die z. B. nur mit einem Kachelofen geheizt werden, gelte sie ebenso wenig wie für Kochherde, Badeöfen oder alle Anlagen, die vor 1950 gebaut wurden. Für jüngere Öfen würden gestaffelte Übergangsfristen gelten, bis zu denen der Besitzer nachweisen müsse, dass sie mildernde Grenzwerte erfüllen: Sie dürfen 150 mg Feinstaub/m³ Gas ausstoßen. Sei auch dieser Wert nicht zu erreichen, müssten die Anlagen bis spätestens 2024 mit Filtern nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Für die meisten Kamine und Öfen müsse der Benutzer also mit einer Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass die Feuerstelle der Novelle entspreche. Diese Bescheinigung habe der Produzent mithilfe einer Messung im „optimalen Betrieb\" bekommen. Im Alltagsbetrieb hänge aber viel vom Benutzer ab. Der Wechsel vom idealen zum Praxisbetrieb könne die Immissionen um einen Faktor 10 erhöhen, schreibt das Umweltbundesamt (UBA). Ein „sehr schlecht\" befeuerter Ofen, in dem etwa feuchtes Scheidholz verbrannt werde, könne sogar 100-mal so viel Feinstaub ausstoßen wie ein optimal bedientes Modell.
Kaisers meint deshalb : „Als Fazit lässt sich sagen, dass die Verbrennung von Feststoffen, wie Holz, in jedem Falle immer noch deutlich mehr Feinstaub ausstößt als die Heizung mit Gas oder Öl. Die Schadstoffbelastung der Luft in Gießen wird wegen der neuen Regelung vorerst sicher nicht reduziert, denn die Vorschriften werden ja erst über einen längeren Zeitraum Wirksamkeit entfalten. Ob sie das überhaupt tun, erscheint selbst vielen Fachleuten fraglich. Denn den schärferen Grenzwerten steht die rasante Zunahme der Kleinfeuerungsanlagen, in denen Holz verbannt wird, entgegen. Das könnt zu einem Nullsummen-Spiel führen.\"