„Endlich tut sich auch etwas im Streit um die überhöhten Wasserpreise in vielen Städten Hessens“, freut sich der Vorsitzende des Mietervereins, Stefan Kaisers.
" />
Giessen, den 13.04.2010
Wie es in einer Presse-Information dazu heißt, habe die Landeskartellbehörde beim Hessischen Wirtschaftsministerium im Jahre 2007 gegen drei hessische Wasserversorger eine deutliche Preissenkung verfügt. Die betroffenen Unternehmen, unter ihnen die Wetzlarer Energie- und Wassergesellschaft mhH (enwag), hätten sich jedoch geweigert, die Preise zu senken und seien vor Gericht gezogen, - der Wetzlarer Versorger sogar bis zum Bundesgerichtshof.
Die Landeskartellbehörde hatte die Wasserpreise in Wetzlar mit denen ähnlicher Unternehmen verglichen und der enwag auferlegt, die Preise um rund 30 Prozent zu senken.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte mit Beschluss vom 2. Februar 2010 die Preissenkungsverfügung der Kartellbehörde. Er hat die Verfügung nur insofern eingeschränkt, dass sie nicht für die Zeit vor dem Erlass am 9. Mai 2007 gilt. Die enwag wird ihre Wasserpreise also rückwirkend bis zu diesem Datum korrigieren müssen. Zudem wird die BGH-Entscheidung für andere Wasseranbieter in Hessen und weit darüber hinaus Auswirkungen haben.
Neben fünf weiteren Wasserversorgern wird auch gegen die Stadtwerke Gießen (SWG) wegen zu hoher Wasserpreise ermittelt. Beim Mieterverein rechnet damit, dass für Gießen eine Preissenkungsverfügung von mehr als 20 Prozent herauskommt. Grund dafür seien die erheblichen Überkapazitäten der Stadtwerke bei der Wassergewinnung, die unwirtschaftlich sind. Der Mietervereinsvorsitzende rät deshalb den SWG-Wasserkunden dazu, ihre Zahlungen gegenüber den Stadtwerken nur \"unter Vorbehalt\" zu leisten, um später mögliche Rückforderungsansprüche anmelden zu können. Er gibt dazu den Tipp, dass die Verbraucherzentrale Hessen auf ihrer Internetseite ( www.verbraucher.de) einen entsprechenden Musterbrief entwickelt habe.
Kritisch betrachtet man beim Mieterverein die lange Zeitdauer der Kartellverfahren in Wiesbaden. „Das liegt schlicht daran, dass alle Wasserpreis-Verfahren nur von einem einzigen zuständigen Beamten geführt werden.\" Kaisers fordert deshalb im Interesse der zahlreichen betroffenen Verbraucher vom Hessischen Wirtschaftsminister Posch (FDP) eine Personalverstärkung im Bereich Kartellverfahren.