„Mit dem steuerlichen Absetzen von Kosten für ihre Mietwohnung können auch Mieter Geld sparen“, heißt es in einer Mitteilung des Mietervereins. 

" />
Mitgliedschaft
Mieterzeitung
Wie Sie uns finden
Heizkostencheck

Giessen, den 03.04.2010

Auch Mieter können \"haushaltsnahe Dienstleistungen\" absetzen

  Eine Reduktion der Einkommensteuer sei für jeden möglich, ob er nun Eigentümer oder Mieter einer Wohnung ist. Denn bis zu 20 Prozent der sog. „haushaltsnahen Dienstleistungen\\\" könnten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Alle steuerlich begünstigten Dienstleistungen seien jetzt in einer Liste des Bundesfinanzministeriums aufgeführt. Mit Hilfe der jährlichen Nebenkostenabrechnung könnten die Mieter ihre anteiligen Kosten, etwa für den Hausmeister, den Schornsteinfeger oder die Treppenhausreinigung, geltend machen. Das beziehe sich aber nur auf die Arbeits-, Wege- und Maschinenkosten, nicht auf die Materialkosten, also z.B. Reinigungsmittel. Wer sich die Wohnung putzen lasse, die Wäsche waschen, bügeln oder kochen lasse, komme in den Genuss, die Kosten dafür steuerlich geltend machen zu können. Das gelte natürlich auch für den Pflegedienst. Ebenso könnten die Lohnkostenanteile einer Reparatur von Haushaltsgeräten, wie der Wasch- oder Spülmaschine, angesetzt werden. Voraussetzung sei immer die Vorlage einer Rechnung mit klarer Aufschlüsselung der unterschiedlichen Kosten, also Lohn- bzw. Materialkosten sowie der bargeldlose Zahlungsweg. Der Sinn all dieser Maßnahmen sei es, die Schwarzarbeit einzudämmen.

 

Druckversion