„Gegen die erneute Gaspreisanhebung der Stadtwerke Gießen (SWG) um 6,5 Prozent am 1. April, die nicht gerechtfertigt ist, kann als Antwort nur die Fortsetzung des legalen Boykotts der Gaspreise unter Bezugnahme auf den § 315 BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch) stehen,“ meint der Vorsitzende des Mietervereins, Stefan Kaisers.

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Gießen, den 27.03.2010

Rat an SWG-Gaskunden : Widerspruch gegen die Preisanhebung am 1. April einlegen oder Anbieter wechseln !

Derzeit koste Erdgas auf dem „Spotmarkt\\\" - also im Handel mit täglich verfügbaren Mengen - ein Drittel weniger als Erdöl. Das Ammenmärchen von den gestiegenen Beschaffungspreisen sei so durchsichtig, dass es den Stadtwerken längst keiner mehr glaube. Andere Anbieter würden die Chancen zum Einkauf günstigen Gases nutzen, anstatt sich wie die SWG allein an langfristige, teure Bezugsverträge mit der E.O.N. zu ketten.

   Preisanhebungen der Energieversorger, die eine starke Marktposition innehaben, müssen angemessen, fair, sachlich begründet und persönlich zumutbar sein, d.h. sie unterliegen den Kriterien der „Billigkeit\\\", heiße es im Gesetz. Da sich der lokale Energieversorger beharrlich weigere, seine Kalkulation offen zu legen, laufe es letztlich darauf hinaus, dass die undurchsichtige Preisgestaltung der Stadtwerke vor  Gericht überprüft werde. Am Amts- und Landgericht würden derzeit einige Verfahren dazu laufen.

   Wichtig sei aber, dass der Druck der Kunden auf den Anbieter nicht nachlassen dürfe. Niemand brauche Angst zu haben, von der Gasbelieferung abgeschnitten zu werden, denn das sei rechtlich unzulässig. „Auf der Internetseite „www.verbraucher.de\\\" findet der Energiekunde zahlreiche Informationen zum Thema, wie man konkret vorgehen muss, wenn man mit der Gaspreisanhebung nicht einverstanden ist\\\", erklärt Kaisers.

Und er fügt hinzu : „Wir begrüßen die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach die ausschließliche Kopplung von Gas- an die Preise für extra leichtes Heizöl (HEL) eine unangemessene Benachteiligung der Kunden darstelle. Die Bindung ermögliche es den Energieversorgern, über die Abwälzung konkreter Kosten hinaus zusätzliche Gewinne zu erzielen. Das Urteil lässt hoffen, dass die Rechtsprechung damit den ersten Schritt getan hat, die Ölpreisklausel ganz für unzulässig zu erklären. Die Versorger werden nun nach neuen und transparenten Kriterien Ausschau halten müssen, wie sie die Preisgestaltung in ihren Lieferverträgen festlegen.\\\"

   Der andere Weg der Verbraucher, sich gegen die Preisanhebung der Stadtwerke zu wehren, bestehe darin, sich mit Hilfe eines Internetportals (etwa „verivox\\\") über die Preissituation anderer Gasanbieter zu informieren. Für die Stadt Gießen gebe es mehr als 20 Gaslieferanten. Verbraucher könnten mit einem Wechsel bei einem Jahresverbrauch von 20.000 KWh gegenüber dem Grundversorgungstarif der Stadtwerke über 230 Euro jährlich sparen. Selbst gegenüber dem „SWG-Spartarif Midi\\\" erziele der Kunde noch einen Preisvorteil von 180 Euro pro Jahr. Einige Anbieter böten sogar eine Preisgarantie bis zum Ende des Jahres an, was die Stadtwerke nicht tun. Auf einen Gasversorger, der vom Kunde Vorkasse verlangt, solle man sich nicht einlassen. Der Anbieterwechsel sei heutzutage einfach und unbürokratisch.

   Kaisers gibt allen Gaskunden der SWG den Rat, den aktuellen Zählerstand zum 1. April abzulesen und ihn den Stadtwerken mitzuteilen, damit eine exakte Abrechnung erstellt werden könne.

 

 

 

 

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