Bei rund 10 Prozent der ratsuchenden Mieter dreht sich die Beratung beim Mieterverein um die Rückzahlung der Mietkaution, heißt es in einer Presseinformation.

 

 

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Giessen, den 09.02.2010

Mieterverein kritisiert Vermieterverhalten bei Mietkautionen

  Der Vereinsvorsitzende, Stefan Kaisers, übt in dem Zusammenhang Kritik am Verhalten vieler Vermieter. „Wenn jeder fünfte Mieter seine Kaution grundlos gar nicht oder nur unvollständig zurückerhält, 30 Prozent der Vermieter das als Mietsicherheit hinterlegte Geld nur mit erheblicher Verzögerung zurückzahlen und 7 Prozent der Vermieter die Kaution nutzen, um ihre Mieter unter Druck zu setzen, sind das klare Rechtsverstöße.\" Die vom Mieterverein genannten Zahlen würden sich mit einer Erhebung des Internat-Portals „Immobilienscout24\" decken, seien also nicht nur regional zu beobachten.

   Die Mietkaution diene dem Vermieter primär als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seinen mietvertraglichen Pflichten nicht nachkommt, insbesondere seine Miete nicht zahlt. Beim Auszug des Mieters könne der Vermieter bei Beschädigungen an der Wohnung oder noch ausstehenden Betriebskostenforderungen zur Deckung seiner Ansprüche auf die Kaution zurückgreifen. Sei das aber alles nicht der Fall, bestehe von Seiten des Vermieters die Verpflichtung zur vollständigen Rückzahlung der Mietsicherheit, -  spätestens sechs Monate nach dem Auszug des Mieters aus der Wohnung. Sonst drohe dem Vermieter ein Kautionsprozess.

   „Verbreitet ist heute die „Barkaution\", bei der der Betrag auf eine Kautionssparkonto, getrennt vom Vermögen des Vermieters, eingezahlt wird\", so Kaisers. Die Mietvertragsparteien könnten sich auch auf eine besser rentierliche Anlageform verständigen, etwa eine Tagesanleihe des Bundes. Auch eine Bankbürgschaft sei möglich. Von der in jüngster Zeit ins Gespräch gebrachten „Mietkautionsversicherung\"(Wohnbürgschaft) rät der Mieterverein, im Einklang mit den Verbraucherschützern und den Vermietern, ab, da die Policen zu teuer seien. Zudem bestehe das Risiko einer Pleite der Versicherung.

   Beim Mieterverein  weist man darauf hin, dass viele Mieter angesichts der wirtschaftlichen schwierigen Zeiten Probleme hätten, die aus 2-3 Monatskaltmieten bestehende Kaution aufzubringen. „Bei einem neuen Mietverhältnis muss der Mieter die Kaution zahlen, ohne über die Kaution für die vorherige Wohnung verfügen zu können. Da hilft es dann wenig, wenn die neue Kaution in drei Raten gezahlt werden darf\", so Kaisers. Viele Mieter müssten deshalb ihr Girokonto überziehen, was bei den dort anfallenden Zinsen eine teure Sache sei.

 

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