Giessen, den 06.03.2004

Mieterverein begrüßt Initiative von Stadt und Landkreis für den Gebäudepass,fordert aber bundeseinheitliche Regelung

Die Intransparenz im Bereich des Gebäude- und Wohnungsmarktes ist absolut verbraucherfeindlich. Mit der Anmietung einer Wohnung oder dem Kauf einer Eigentumswohnung trifft der Verbraucher eine mittel- bis langfristige Entscheidung, die durchschnittlich ein Viertel und mehr seines Einkommens bindet. Um eine sachlich abgewogene Entscheidung zu ermöglichen, fordert der Mieterverein die Einführung eines bundeseinheitlichen Energiepasses für Wohngebäude, der Aussagen über die energetischen Verbrauchswerte des Objektes beinhaltet und damit Auskunft über die „Folgekosten“ des Gebäudes leisten kann. Nach der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sind die Mitgliedsländer aufgefordert, bis zum Jahre 2006 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einführung von Energiepässen von Gebäuden zu erlassen. Es sollen danach nicht nur Neubauten, sondern auch die Bestandsbauten durch einen Energiepass gekennzeichnet und bewertet werden. Der Energiepass für Gebäude ist durch den Eigentümer des Gebäudes zu erstellen. Er ist vorzulegen bei Bau, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises darf zehn Jahre nicht überschreiten. Der Energiepass soll auf freiwilliger Basis eingeführt werden und sich als europäisches Qualitätssiegel auf dem Immobiliensektor etablieren. Um die Vergleichbarkeit zu sichern, gibt es in der EU- Richtlinie festgelegte Mindestanforderungen. Verbraucherfreundlichkeit heißt auch Vergleichbarkeit. Daher brauchen wir einen einheitlichen Pass für Gebäude. Die auf dem Markt befindlichen regionalen und kommunalen Pässe bedienen sich unterschiedlicher Bewertungsmethoden. Dies schafft Verwirrung. Als Orientierung für den einheitlichen Energiepass sollte das EU-Label für weiße Ware im Haushaltsbereich dienen. Der neue Energiepass muss bundesweit auf alle beheizten Wohn- und Dienstleistungsgebäude anwendbar sein. Ausgewiesen werden soll der Primärenergiebedarf, denn nur der gibt Auskunft über die Energiemenge, die für Beheizung und die Bereitstellung von Trinkwasser aufzuwenden ist. Die Deutsche Energieagentur (ENA), eine Einrichtung der Bundesregierung, in deren Beirat verschiedene Fachverbände vertreten sind, u.a. auch der Deutsche Mieterbund (DMB) , arbeitet an der Erstellung eines einheitlichen bundesweiten Energiepasses. Profitieren werden von einem einheitlichen Energiepass alle Marktteilnehmer, egal ob auf der Anbieter- oder der Nachfrageseite. Mieter, Vermieter, Verkäufer und Käufer sind in der Lage, ihre Vertragsentscheidung in Kenntnis aller relevanten energetischen Daten zu treffen. In den Vermietungsanzeigen der Tageszeitungen könnte zukünftig nicht nur die Kaltmiete und die Nebenkostenpauschale, sondern auch die Bewertung der Energieklasse der Wohnung stehen. Böse Überraschungen, wie etwa überhöhte Nachzahlungen von Nebenkosten könnten ausgeschlossen werden. Der Verbraucher auf dem Wohnungsmarkt würde in die Lage versetzt, seine Konsumentensouveränität auf Basis von harten Fakten auszuüben. Ein Energiepass schafft aber auch einen Investitionsanreiz für Eigentümer, in- dem er die Vermarktung von Wohnungen und Häusern erleichtert. Für die Bauindustrie und das Handwerk ergeben sich neue Arbeitsfelder. Einsparpoteniale bei den Bestandsimmobilien werden sichtbar und ermöglichen wirkungsvolle Energiesparmaßnahmen und eine Reduktion der CO² - Emissionen. Dass sich die Investition in energiesparende Maßnahmen lohnt, beweist dieser Vergleich : Bei einer Wohnung (75 qm) fällt bei einem niedrigen Energieverbrauch von 7 Liter Heizöl/qm (Standard der Energiesparverordnung) ein Kostenanteil in Höhe von 183,75 Euro jährlich an. Bezogen auf den bundesdeutschen Verbrauch von 15 Liter/qm sind Heizölkosten in Höhe von 393,75 Euro zu tragen. Der Mieterverein fordert deshalb, dass berechenbare Wärme zu einem Qualitätsmerkmal für Gebäude und Wohneinheiten werden müsse. ein bundes- einheitlicher Energiepass sei ein wichtiger Baustein dazu.

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