Vier Wochen nach der Bundestagswahl haben CDU und CSU ihre Wahlversprechen offensichtlich schon vergessen. Die Union gibt Forderungen der FDP nach und plant Mietrechtsänderungen zu Lasten der Mieter\\\", kommentierte der Vorsitzende des Mietervereins, Stefan Kaisers, die Festlegungen im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung.

 

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Gießen, den 25.10.2009

Kritik an geplanten Mietrechtsänderungen im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung

  Darin ist vereinbart, die unterschiedlichen Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern zu vereinheitlichen. Außerdem sollten Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern künftig von Jobcentern direkt an Vermieter überwiesen werden, und bei Mietnomaden soll die Räumung erleichtert werden.

  \"Vereinheitlichung der Kündigungsfristen kann nur bedeuten, Verkürzung der Kündigungsfristen für Vermieter. Das ist ein massiver Eingriff in die bestehenden Kündigungsschutzregelungen zu Lasten von 20 Millionen Mieterhaushalten. Mieter, die seit vielen Jahren mit ihrer Familie in ihrer Wohnung und im gleichen Haus, im gleichen Stadtteil und in der gleichen Straße wohnen, dürfen nicht mit kurzen dreimonatigen Kündigungsfristen auf die Straße gesetzt werden\", kritisierte Kaisers. Unterschiedlich lange Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter gibt es nur bei Mietverhältnissen, die länger als fünf Jahre andauern. \"Hier sind sie auch gerechtfertigt. Es ist und bleibt ein Unterschied, ob Mieter freiwillig die Wohnung aufgeben wollen oder dazu gezwungen werden\", erklärte der Mietervereinsvorsitzende. Von den Änderungen wären mehr als die Hälfte aller Mieterhaushalte betroffen, da sie schon länger als 5 Jahre in ihrer Wohnung wohnen.

  \"Wer Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern direkt an die Vermieter überweisen will, entmündigt insoweit knapp vier Millionen Haushalte in Deutschland. Aber nicht nur deshalb ist der Vorschlag von CDU, CSU und FDP falsch\", erklärte Kaisers. Wenn alle Vermieterforderungen, Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen künftig direkt vom Jobcenter an die Vermieter gezahlt werden, gebe es niemanden, der die Berechtigung der Ansprüche prüfen oder abklären könne. Hierdurch würden sich die Kosten für die Jobcenter drastisch erhöhen.

   Positiv sei dagegen der Ansatz, Räumungsfristen bei so genannten Mietnomaden zu verkürzen, vorausgesetzt, man könne sich auf eine klar umrissene Definition des Begriffs \"Mietnomade\" einigen. „Generell gilt \", so Kaisers, „dass Mieter und Vermieter an beschleunigten Gerichtsverfahren und einer kürzeren Prozessdauer interessiert sind.\" Fachleute wüssten allerdings seit langem, dass es nicht die Verfahrensvorschriften seien, die hier einer Lösung im Wege stehen, sondern der Mangel an Richtern, die solche Prozesse abwickeln.

 

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