Der Mieterverein warnt alle Mieterinnen und Mieter insbesondere der ehemals gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften vor neuen Zusatzvereinbarungen über Schönheitsreparaturen.
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Gießen, den 15.10.2009
„In sehr vielen älteren Mietverträgen sind die vorhandenen Vereinbarungen über die Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam. Durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs wurde dies ausdrücklich festgestellt. Obwohl diese Urteile den Mitarbeitern der Wohnungsgesellschaften bekannt sein dürften, zeigt sich in der Beratungspraxis, dass diese nicht selten versuchten, den Mieterinnen und Mietern bei Vertragsbeendigung eine Unterschrift unter Zusatzvereinbarungen zu entlocken, mit denen sich die Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten\", erklärte der Vorsitzende des Mietervereins, Stefan Kaisers.
„Dabei machen sich die Wohnungsgesellschaften die Rechtsunkenntnis vieler Mieter zunutze. Die Mieter werden hier über ihre Rechtsposition getäuscht. Leider kann man nicht ausschließen, dass viele Mieter sich entgegen den unwirksamen Regelungen im Mietvertrag durch die Unterschrift unter eine solche Zusatzvereinbarung verpflichten, die Wohnung beim Auszug dann doch zu renovieren\", erklärte Kaisers. Letztendlich komme es hier aber auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an. Beim Mieterverein stößt die Praxis der ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen auf scharfe Kritik, werde dadurch doch der Wille des Bundesgerichtshofs in sein Gegenteil verkehrt.
Der Mieterverein rät allen Mieterinnen und Mietern, die ihr Mietverhältnis gekündigt haben, ihren Mietvertrag zunächst beim Mieterverein überprüfen zu lassen und vor einer solchen Überprüfung auf keinen Fall eine Zusatzvereinbarung zu unterschreiben. Von den Wohnungsunternehmen erwartet der Mieterverein, dass sie endlich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs akzeptieren und ihr täuschendes Verhalten unterlassen.