Gießen, den 30.09.2009
Die drastischen Preisanhebungen des Jahres 2008 seien mit der jetzigen Senkung nicht wettgemacht. Deshalb rät der Mieterverein allen Gaskunden, zur Sicherung ihrer Ansprüche gegen die SWG auch gegen die erfolgte Preissenkung unter Berufung auf § 315 BGB Widerspruch einzulegen. Der Paragraf verlangt vom Gasanbieter, dass er seine Preise „billig\", d.h. angemessen, gestaltet. Es sei davon auszugehen, dass die jetzt erfolgte Preisreduzierung zu niedrig ausgefallen sei und die Stadtwerke Gießen sich auf diese Weise weiterhin Einnahmen verschaffen, die ihnen nicht zustehen. Mieter, die nicht in direkter Kundenbeziehung zu den Stadtwerken stehen, sollten ihren Vermieter bitten, den Widerspruch für sie zu erklären.
Das Muster eines solchen Widerspruchsschreibens findet man auf den Internetseiten des „Bundes der Energieverbraucher.de\".
Außerdem rät der Mieterverein allen Gaskunden, den Stadtwerken am 1.Oktober den aktuellen Gas-Zählerstand mitzuteilen, damit eine korrekte Abrechnung erstellt werden kann.