Der Mieterverein weist auf ein neues interessantes Urteil für die Empfänger von Arbeitslosengeld 2 hin .

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Giessen, den 08.09.2009

Urteil: Keine \"Sippenhaft\" bei Hartz IV

Bekommt eine Familie mit einem minderjährigen Kind Hartz IV, so müssen ihr die vollen Wohnkosten erstattet werden. Das gilt auch, wenn einem volljährigen Familienmitglied das Arbeitslosengeld II gestrichen wurde. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter von zwei Söhnen. Der ältere der beiden hatte sich so viel zu Schulden kommen lassen, dass ihm die Arge das Geld komplett gestrichen hatte. Die Wohnkosten muss sie jetzt jedoch in voller Höhe weiter überweisen. Denn - so die Richter - das jüngere Kind und die Mutter dürften nicht für das Fehlverhalten des älteren bestraft werden. (Az.: L 6 AS 335/09 B ER)

 

 

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