Der Mieterverein weist auf ein aktuelles Urteil für Empfänger von Arbeitslosengeld II hin.
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Giessen, den 10.07.2009
Wenn einem Hartz IV-Empfänger der Strom abgestellt wird, muss die den Leistungsempfänger betreuende Einrichtung, in Gießen die GIAG (Gesellschaft für Integration und Arbeit), mit einem Darlehen einspringen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Urteil (Az.: 546 / 98 B ER) bestätigt. Die Begründung: ohne Strom zu leben ist fast so schlimm wie keine Wohnung zu haben. Denn die regelmäßige Versorgung mit Energie gehört in Deutschland zum anerkannten Mindestbedarf. Wenn der Strom bereits abgeklemmt wurde, muss der Leistungsträger in der Regel ein Darlehen gewähren, damit die Rechnung bezahlt werden kann.