Der Mieterverein begrüßt es, dass die ehemaligen rund 600 US-Wohnungen der Dulles- und Marshall-Siedlung von der Wohnbau Gießen GmbH als Genossenschaftswohnungen angeboten werden sollen.

 

 

 

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Gießen, den 02.06.2009

Modell der Wohnungsbaugenossenschaft für ehemalige US-Wohnungen zukunftweisend

 

  Der Vorsitzende des Vereins, Stefan Kaisers, erklärt dazu : „Das seit über 100 Jahren bewährte Modell des genossenschaftlichen Wohnens, das in Deutschland für 2 Mio. Wohnungen und 3 Mio. Menschen gilt , bietet den Mietern eine Vielzahl von Vorteilen. Jeder Mieter zeichnet zunächst mindestens einen Genossenschaftsanteil, wird damit Mitglied der Wohnungsgenossenschaft und erhält dafür das Dauerwohnrecht an einer Wohnung. Der Mietvertrag heißt deshalb auch „Dauernutzungsvertrag\\\". Er garantiert ein lebenslanges Wohnrecht, denn eine Kündigung wegen „Eigenbedarf\\\" kann die Genossenschaft nicht aussprechen.\\\"

 

 Die Genossenschaft sei die einzige Gesellschaftsform, bei der Solidarität, soziales Denken und demokratische Teilhabe untrennbar miteinander verbunden sind. Gewinne, die die Genossenschaft erwirtschaftet habe, werden an die Mitglieder als Dividende ausgeschüttet und in den Wohnungsbestand reinvestiert. Diese Gesellschaftsform sei nicht der Gewinnmaximierung verpflichtet, sondern sichere ihren Mitgliedern eine gute Wohn- und Lebensqualität zu angemessenen Preisen zu. Die meisten Mieter in Genossenschaftswohnungen würden mit ihrer Wohnung auch verantwortlich umgehen, da sie wissen, dass sie ja Teilhaber der Gesellschaft seien.

 

  Kaisers weist zudem darauf hin : „Immer mehr Wohnungsgenossenschaften entwickeln sich schrittweise zu sozialen Netzwerken, die zukünftig für ihre Mitglieder eine Reihe von Zusatzangeboten organisieren. Dazu zählen etwa für ältere Menschen Betreuung und Pflegedienste, Mittagstisch, Freizeitangebote oder Sparmodelle, um im Alter die eigenen Wohnkosten zu reduzieren.

 

  Beim Mieterverein hält man die Wohnungsbaugenossenschaft für den besten Weg, um auf längere Sicht sowohl den Interessen der künftigen Nutzerinnen und Nutzer der Wohnungen als auch der gesamtstädtischen Entwicklung zu dienen.

 

 

 

 

 

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