Giessen, den 11.04.2009
Festpreisverträge sind nur dann sinnvoll und bringen für den Kunden einen Vorteil, wenn während der Laufzeit Steigerungen des normalen Gaspreises zu erwarten seien. Wegen der stark gefallenen Ölpreise senken jedoch gerade viele Versorger die Preise. Wer sich jetzt bindet, kann an den weiteren Preissenkungen nicht teilhaben. Mit einen Festpreis verzichten Verbraucher außerdem auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen nicht angemessene Preise einzulegen. Dieses Recht haben Privatkunden nur mit normalen Verträgen. Der Mieterverein rät allen Gaskunden des Grundversorgers Stadtwerke Gießen (SWG), trotz der zum 1. April in Kraft getretenen Preissenkung einen Preisvergleich mit anderen Anbietern anzustellen. Obwohl der Wettbewerb auf dem „Gasmarkt" noch unterentwickelt sei, könne der Endverbraucher bei einem Wechsel Preisvorteile nutzen.