Gießen, den 24.11.2008

Arbeitslosenbehörde darf Miete in WG nicht kürzen

Nach dem Urteil der Richter darf die zuständige Behörde Miete und Heizkosten in einer WG nicht so wie für einen Mehrpersonenhaushalt berechnen. Geklagt hatte eine 29 Jahre alte Frau, die Arbeitslosengeld II bezieht und mit einem Bekannten in einer WG lebt. Ihr Anteil an den Miet- und Heizkosten beläuft sich auf knapp 290 Euro. Die Arge Dresden übernahm jedoch nur gut 200 Euro und damit die Hälfte des Richtwertes für einen Zwei-Personen-Haushalt in Dresden. Nach Ansicht der Richter hat die Frau jedoch auch dann Anspruch, so wie ein Ein-Personen-Haushalt unterstützt zu werden, wenn sie mit anderen Menschen in einer WG lebt. Der Richtwert hierfür liegt in Dresden bei gut 300 Euro.

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