Gießen, den 01.11.2008
Einer Mieterin aus Buseck wurden zum Beispiel 678,30 Euro für Reparaturen, Verwaltung und Instandsetzungsrücklage in Rechnung gestellt, obwohl diese Kostenarten gar nicht auf dem Mieter abgewälzt werden dürfen.
In einer anderen Nebenkostenabrechnung fand der Rechtsberater Gartenpflegekosten, die laut Mietvertrag gar nicht umlagefähig sind.
Zwei Studentinnen aus Heuchelheim sollten für ihre WG in einer 75 qm großen Wohnung 1350,- Euro Nachzahlung entrichten. Die Experten des Mietervereins entdeckten schnell, dass die gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen in der Abrechnung nicht berücksichtigt waren. So schrumpfte der Nachzahlungsbetrag auf nur wenige hundert Euro zusammen. Beide waren sehr erleichtert.
In einer der vorgelegten Heizkostenabrechnungen fehlte der Heizöl- und Endbestand. Damit war die Abrechnung fehlerhaft und muss vom Vermieter nachgebessert werden.
Ein anderes Zahlenwerk hatte den Mangel, dass der Verteilerschlüssel überhaupt nicht nachvollziehbar war. Zudem gab es eine Position Rechtsschutz-Versicherung, die nicht umlegbar ist.
Einer Rentnerin aus der Pestalozzistraße wurden die Warmwasserkosten nach der Quadratmeterfläche der Wohnung abgerechnet. Die Heizkostenverordnung verlangt eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Hier konnten die Mietrechtsexperten darauf verweisen, dass die Mieterin berechtigt ist, 15 Prozent der Kosten zu kürzen.
Die Hausreinigungskosten des Vorderhauses sollten Mieter mitbezahlen, obwohl sie im hinteren Bereich des Grundstücks ein eigenes Häuschen gemietet haben und zu ihrem Mietobjekt einen separaten Eingang haben.
Ein junges Mieterehepaar aus Reiskirchen, das extra für die Nebenkosten -überprüfung nach Gießen gekommen war, legte die Abrechnungen für die Jahre 2004-2005 vor, die Ihnen der Vermieter kürzlich zugeschickt hatte. Sie waren erstaunt, als sie erfuhren, dass die Abrechnungen „verwirkt“ seien, d.h. der Vermieter daraus keine Nachforderungen mehr stellen kann. Im Betriebskostenrecht gibt es seit 2001 eine „Ausschlussfrist“, danach muss der Vermieter spätestens 12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode die Abrechnung vorlegen.
Sechs Mieter ließen sich beraten, wie sie den günstigsten Stromanbieter finden können und worauf sie beim Wechsel achten müssen.
Insgesamt wurde die Sonderaktion vom Vorsitzenden des Mietervereins, Stefan Kaisers, als ein voller Erfolg gewertet. Von den rund 19 Interessenten, die in der Bleichstraße vorsprachen, haben spontan am Samstag sieben ihren Beitritt zum Mieterverein erklärt. Fünf weitere Mieter haben sich die Beitrittsunterlagen mitgenommen und planen den Beitritt in nächster Zeit.
Mittelfristig soll die Aktion wiederholt werden.