Gießen, den 22.10.2008
Nach der bisherigen Rechtlage müssen Vermieter und Verkäufer von Wohnimmobilien beim Verkauf oder der Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 gebaut wurden, den Energieausweis lediglich „zugänglich machen“. Das hat nach Auffassung des Mietervereins zur Folge, dass dem Energiepass eine nur mangelhafte Beachtung geschenkt werde, wie auch ein Praxistest im Rahmen von 170 Wohnungsbewerbungen beim Berliner Mieterverein ergeben hat.
In seiner Antwort führt das Ministerium das auf „Anfangsschwierigkeiten in der Einführungsphase“ des neuen Instrumentes zur Verbesserung der Transparenz bei den Energiekosten zurück. „Auf Seiten der Vermieter gebe es inzwischen sehr positive Stimmen zum Energiepass“. Das Wirtschaftsministerium stellt fest, „dass sich aus §16 Abs. 2 der Energieeinsparverordnung klar ergebe, dass ein Verkäufer/Vermieter eines Wohngebäudes dem Kauf-/Mietinteressenten auf dessen Verlangen hin den Energieausweis bei der Besichtigung des Objektes zur Verfügung stellen müsse. Man sehe zur Zeit keinen Bedarf zu einer Gesetzesänderung und werde die Entwicklung weiter beobachten.“
Beim Mieterverein ist man mit der Antwort nicht zufrieden. Der Vereinsvorsitzende, Stefan Kaisers, erinnerte daran, dass der Gesetzgeber im Lauf der langwierigen Vorbereitung der Energieeinsparverordnung vom 24.7.2007 den Vermieterverbänden, die die Einführung von Energieausweisen bei bestehenden Gebäuden hartnäckig ablehnten, weitestgehend entgegen gekommen sei. „Dieses Entgegenkommen wird aber jetzt immer noch nicht mit einer höheren Akzeptanz der anbietenden Wohnungswirtschaft belohnt. Der Hessische Wirtschaftsminister trägt mit seiner Position der Zurückhaltung dazu bei, dass Energieausweise auch zukünftig keine Wirkung entfalten werden", erklärte Kaisers und fügt hinzu: “Wir werden da nicht locker lassen, denn angesichts weiter steigender Energiekosten ist eine verbesserte Energieeffizienz der Wohngebäude, nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes, von zentraler Bedeutung“.