Mitgliedschaft
Mieterzeitung
Wie Sie uns finden
Heizkostencheck

Gießen, den 24.09.2008

Recht auf Wohnen gehört in EU-Verfassung

„Ziel muss es sein, das ‚Recht auf Wohnen’ dauerhaft in die europäische Verfassung aufzunehmen. Wir fordern, dass Deutschland spätestens am 24. November diesen Jahres beim Treffen der europäischen Bauminister in Marseille eindeutig und klar für ein europäisches Recht auf Wohnen eintritt.“

Der Mieterverein begrüßt ausdrücklich, dass der amtierende Ratspräsident Frankreich dem Wohnen einen hohen Stellenwert beimesse. Auch wenn ein einklagbares Recht auf eine Wohnung nicht durchsetzbar sei, müsse auf jeden Fall ein Grundrecht auf Wohnen europarechtlich verankert werden.

Kaisers betonte, dass soziale Grundrechte für die Akzeptanz einer europäischen Verfassung bei den Bürgerinnen und Bürgern wichtig seien. Die Wohnung habe für jeden Menschen größte Bedeutung. Sie dürfe nicht auf ihre Funktion als reines Wirtschaftsgut in einem bestehenden Wohnungsmarkt reduziert werden, denn die Wohnung sei ebenso ein Sozialgut. Der Verlust der Wohnung könne für den Menschen existenzielle Folgen haben. Deshalb dürfe die Wohnung auch nicht nur auf ihre Unterbringungsfunktion begrenzt werden. Sie sei der Lebensmittelpunkt und der Ausgangspunkt für die sozialen Kontakte der Menschen.

Beim Mieterverein weist man darauf hin, dass das Recht auf Wohnen bereits in den Landesverfassungen von Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgenommen sei, leider aber nicht in der hessischen Verfassung.

Druckversion