Gießen, den 11.06.2007
Ist der Vermieter pleite, zahlen oft die Mieter die Zeche
Die Briefe kamen per Boten von den Stadtwerken (SWG). Alle Mieter eines Mehrfamilienhauses in der Innenstadt * wurden darin aufgefordert, sie sollten binnen eines Monats einen vierstelligen Euro-Betrag bezahlen, sonst werde die Hauszuleitung abgeschaltet : Strom, Wasser und Gas gesperrt. Damit werde zugleich die Heizung und das Licht in Treppenhaus ausfallen. Jede Haftung für dadurch entstandene Schäden lehnten die Stadtwerke „mit freundlichem Gruß“ ab.
Den Hintergrund solcher Schreiben erläutert der Mieterverein so: Der geforderte Betrag war aufgelaufen, weil der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlungen seiner Mieter nicht an die Stadtwerke weitergeleitet hatte. Die Mieter gaben der Drohung der Stadtwerke nach und bezahlten die Schulden ihres Vermieters. Sie versuchten das Geld vom Vermieter zurückzuerhalten und kürzten die Miete entsprechend. Doch ihr alter, insolventer Vermieter war längst nicht mehr der Eigentümer. Es gab einen neuen Hauseigentümer, der das Haus bei einer Zwangsversteigerung erworben hatte. Der hatte des Hausbewohnern mitgeteilt :“Sie können Ihre Zahlungen an mich nicht mit den Zahlungen an die Stadtwerke für den alten Eigentümer aufrechnen.“ Die Sache ist weiter streitig, weil auch die Kautionen vom Vermieter, trotz entsprechender Vorschrift, nicht „konkursfest“ angelegt wurden.
Leider ist das kein Einzelfall, heißt es beim Mieterverein. „Die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland ist 2005 um 40 Prozent gestiegen, 2006 noch einmal um 35 Prozent. Entsprechend steigt auch die Zahl der zahlungsunfähigen Vermieter“, erläutert der Vorsitzende des Mietervereins, Stefan Kaisers. In anderen Fällen gehe es um nicht gezahlte Grundsteuern oder Gebühren an die Stadt, weshalb etwa die Müllanfuhr eingestellt werde. Und die veruntreuten Nebenkostenzahlungen seien nur ein Teil des Problems.
Besonders teuer werde es für Mieter, die dann schließlich entnervt ausziehen, wenn
sie nicht nur die Energiekosten zweimal zahlen müssen, sondern am Ende auch noch um Kaution und Schadenersatz geprellt werden. „Da kommen dann stattliche Beträge zusammen, die so manchen Mieter selber in eine finanzielle Schieflage bringen können“, meint Kaisers.
Durch gesetzliche Vorschriften sei zwar sichergestellt, dass Mieter gegen das Risiko eines Vermögensverfalls des Vermieters geschützt sind, aber es gebe da Lücken. Deshalb sei es in vieler Hinsicht von großer Bedeutung, dass der Mieter seine Rechte kennt, um sie auch wahrnehmen zu können. „Leider kommen viele Betroffene erst dann zu uns, wenn es schon fast zu spät ist“, bedauert der Mietervereinsvorsitzende und er rät dazu, bei den ersten Anzeichen für eine Verschlechterung der Vermögenslage des Vermieters den Rechtsrat des Mietervereins einzuholen.
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