Gießen, den 17.03.2007
Täuschung von Mietern und Vermietern - Mieterverein geht mit Techem hart ins Gericht
Dem Schreiben der Firma Techem beigefügt ist auch gleich ein Briefentwurf, den die Vermieter an ihre Mieterinnen und Mieter richten sollen.
Der Mieterverein wirft der Firma Techem in seinem Beschwerdeschreiben unter anderem vor, dass fälschlicherweise der Eindruck erweckt werde, Heizkostenverteiler nach dem Verdunsterprinzip würden heute nicht mehr den Anforderungen genügen. Es werde bewusst verschwiegen, dass Heizkostenverteiler nach dem Verdunsterprinzip auch heute noch genauso den anerkannten Regeln der Technik gemäß der Heizkostenverordnung entsprechen, wie elektronische Heizkostenverteiler oder Wärmezähler.
In dem Werbebrief an die Vermieterseite werde darüber hinaus der Eindruck erweckt, dass der "Aktionsmietpreis" mit "nur 4,02 EUR p.a. pro Gerät" günstiger sei, als die Kosten der Anmietung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip. Das Gegenteil sei aber richtig. Elektronische Heizkostenverteiler seien um ein Vielfaches teurer als die Verdunstergeräte.
Als besonders mieterunfreundlich und als plumpen Versuch, die Mieterinnen und Mieter zu überrumpeln, sieht man es beim Mieterverein an, dass die Vermieterseite einerseits von der Firma Techem darüber aufgeklärt werde, dass die jährlichen Mietkosten nur dann umlagefähig sind, "sofern ihre Mieter nicht widersprechen", andererseits aber der Hinweis auf das Widerspruchsrecht in dem Briefentwurf an die Bewohner des Hauses vollkommen fehle.
Ebenso könne es nur als Täuschung der Mieterinnen und Mieter interpretiert werden, wenn im ersten Satz des Briefentwurfs an die Hausbewohner die Behauptung aufgestellt wird, es seien "neue Heizkostenverteiler notwendig, um die Heizungskosten weiterhin vorschriftsmäßig nach Verbrauch abzurechnen". Verschwiegen werde hierbei, dass auch Verdunstergeräte nach wie vor den Vorschriften entsprechen und ihren Zweck erfüllten.
Zumindest missverständlich sei in diesem Zusammenhang auch die Behauptung der Firma Techem im Schreiben an die Vermieterseite, dass mit elektronischen Heizkostenverteilern "der Verbrauch absolut präzise erfasst wird". Auch elektronische Heizkostenverteiler seien keine Messgeräte im physikalischen Sinn, sondern ermöglichten lediglich, genauso wie Verdunstergeräte eine relative Verteilung einheitlich entstandener Kosten auf eine Gruppe von Nutzern mit der gleichen Geräteausstattung vorzunehmen.
Der Mieterverein hat die Niederlassung Gießen der Firma Techem aufgefordert, die Werbeaktion sofort zu stoppen und derartige Täuschungsmanöver künftig zu unterlassen.
Gleichzeitig rief der Mieterverein alle Vermieter dazu auf, der unseriösen Werbung der Firma Techem nicht auf den Leim zu gehen.
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