Gießen, den 13.02.2007

SWG-Gaspreissenkung ist eine Mogelpackung - Marktwirtschaftliche Strukturen fehlen weiterhin

Die privaten Endkunden hätten von Januar 2004 bis Oktober 2006 deutlich über 30 Prozent mehr für Hausenergie bezahlen müssen. Mit der angekündigten Preissenkung würden die SWG nur darüber hinwegtäuschen, dass die Gaspreise nach wie vor überhöht seien und noch immer keine Wettbewerbsbedingungen bestünden, die zu einer Konkurrenz mehrerer Anbieter führe und es dem Gaskunden ermögliche, den Energieanbieter zu wechseln. Nur so seien auf Dauer Energiepreissenkungen möglich. „Das geschickte Zusammenspiel der vier großen Energiekonzerne (EON, RWE, Vattenfall und EnBW) mit den lokalen Energiemonopolisten (Stadtwerke) hat es bislang erfolgreich geschafft, attraktive Anbieter vom Markt fernzuhalten, die zu fairen Spielregeln für ein breiteres Gasangebot zu angemessenen Preisen sorgen. Für die Nutzung der Ortsnetze werden immer noch so hohe Durchleitungsgebühren verlangt, dass jeder neue Marktteilnehmer kapitulieren muss“, so Kaisers. Solange hier keine nachhaltige Änderung erfolge, werde die anstehende Preissenkung für Gas nur von kurzer Dauer sein und sich die steile Aufwärtsentwicklung bald wieder fortsetzen. Die vom Chef der Stadtwerke, Herrn Siekmann, wieder gelobte Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis als Ursache für die Preissenkung sei ein Mythos, heißt es in der Erklärung des Mietervereins. „Dieses Relikt aus der Nachkriegszeit gehört schnellstens abgeschafft. Hierdurch werden die Preise zweier Energieträger miteinander gekoppelt, zwischen denen wenig Verbindung besteht. Die Kosten der Gasförderung haben rein gar nichts mit dem vor allem auf den Beschlüssen des OPEC-Kartells (Organisation ölexportierender Staaten) basierenden Ölpreis zu tun“, erläutert Kaisers. Der deutschen Gaswirtschaft verschaffe die Preisverknüpfung de facto erhebliche Spielräume für eine strukturelle Preisüberhöhung, was sich im internationalen Vergleich gut belegen lasse. Abschließend warnt man beim Mieterverein alle Gaskunden vor dem Abschluss von Gasverträgen mit einer Festpreisvereinbarung. Bei solchen Verträgen sei der Kunde über die gesamte Vertragslaufzeit bis zu fünf Jahre an den alten, hohen Festpreis gebunden, selbst wenn es, wie jetzt einmal, zu einer Preissenkung komme. Diese Kunden hätten auch kein Recht, sich gegen überhöhte Tarife zu wehren. Wer einen Grundversorgungstarif habe, der könne sein gesetzliches Recht zum Widerspruch bei unangemessenen Gaspreisen wahrnehmen. Das habe der Gesetzgeber gerade erst in der neuen Grundversorgungsordnung bestätigt.

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