Gießen, den 27.09.2004

Wann muss der Vermieter die Heizung anstellen ?

Der Vermieter muss also rechtzeitig die Heizung anstellen, wenn die nicht automatisch über ein Außenthermostat gesteuert ist oder vom Mieter selber bedient werden kann. Eine gesetzlich vorgeschriebene Heizperiode gibt es allerdings nicht - aber ein Blick in den Mietvertrag kann oft helfen. „Wenn der Kontrakt keine konkrete Angabe dazu enthält, ist von einer Heizperiode vom 1.Oktober bis 30.April auszugehen“, erklärt Stefan Kaisers vom Mieterverein. „Sofern aber die Temperaturen in der Wohnung auf unter 18 Grad Celsius fallen, muss der Vermieter auch außerhalb der Heizperiode die Heizung aufdrehen. Der Gesetzgeber verlangt aber noch mehr: bestimmte Mindesttemparaturen. In Wohnräumen sollte eine Temperatur von 20 Grad Celsius erreicht werden. Bäder sollten sogar 22 Grad Wärme aufweisen. In Schlafzimmern und Fluren darf es hingegen deutlich kühler sein, die Mindesttemperatur liegt hier bei 17 Grad Celsius. Und nachts , d.h. nach 23 Uhr, kann der Vermieter die Heizung drosseln, um so Energie zu sparen. Nach verschiedenen Urteilen kann zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens das Thermometer bis aus 17 Grad Celsius sinken. Falls die Heizung während der kalten Jahreszeit teilweise oder ganz ausfällt und der Vermieter keine Abhilfe schafft, kann der Mieter die Miete angemessen mindern. Er muss den Mangel aber zuvor dem Vermieter anzeigen. In vereinzelten Fällen kann auch die einstweilige Anordnung eines Gerichtes notwendig sein. Eine rechtliche Beratung ist ratsam.

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