Gießen, den 19.11.2006
Großes Interesse an Heiz- und Nebenkostencheck
So wurden bei einer Mieterin F. zum Beispiel 678,30 Euro für Reparaturen, Verwaltung und Instandsetzungsrücklage in Rechnung gestellt, obwohl diese Kostenarten gar nicht auf dem Mieter abgewälzt werden dürfen.
Beim Mieter L. aus Grünberg fanden sich in der Abrechnung Gartenpflegekosten, die laut Mietvertrag gar nicht umlagefähig sind.
Zwei Studentinnen aus Heuchelheim sollten für ihre WG in einer 75 qm großen Wohnung 1680,- Euro Nachzahlung entrichten. Die Experten des Mietervereins entdeckten schnell, dass die gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen in der Abrechnung nicht berücksichtigt waren. So schrumpfte der Nachzahlungsbetrag auf nur wenige hundert Euro zusammen. Beide waren sehr erleichtert.
Bei Mieter N. fehlte in der Heizkostenabrechnung der Heizöl- und Endbestand. Damit war die Abrechnung fehlerhaft und muss vom Vermieter nachgebessert werden.
In einer anderen Zahlenwerk war der Verteilerschlüssel überhaupt nicht nachvollziehbar, zudem gab es eine Position Rechtsschutz-Versicherung, die nicht umlegbar ist.
Eine Mieterin aus der Pestalozzistraße wurden die Warmwasserkosten nach der Quadratmeterfläche der Wohnung abgerechnet. Die Heizkostenverordnung verlangt eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Hier konnten die Mietrechtsexperten darauf verweisen, dass die Mieterin berechtigt ist, 15 Prozent der Kosten zu kürzen.
In einem anderen Fall sollten Mieter die Hausreinigungskosten des Vorderhauses mitbezahlen, obwohl sie im hinteren Bereich des Grundstücks ein eigenes Häuschen gemietet haben und zu ihrem Mietobjekt einen separaten Eingang haben.
Ein älteres Mieterehepaar aus Reiskirchen, das extra für die Nebenkosten -überprüfung nach Gießen gekommen war, legte die Abrechnungen für die Jahre 2003-2005 vor, die Ihnen der Vermieter kürzlich zugeschickt hatte. Sie waren erstaunt, als sie erfuhren, dass die Abrechnungen für 2003 und 2004 „verwirkt“ seien, d.h. der Vermieter daraus keine Nachforderungen mehr stellen kann. Im Betriebskostenrecht gibt es seit 2001 eine „Ausschlussfrist“, danach muss der Vermieter spätestens 12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode die Abrechnung vorlegen.
Insgesamt wurde die Sonderaktion vom Vorsitzenden des Mietervereins, Stefan Kaisers, als ein voller Erfolg gewertet. Von den rund 24 Interessenten, die in der Bleichstraße vorsprachen, haben spontan am Samstag sieben ihren Beitritt zum Mieterverein erklärt. Fünf weitere Mieter haben sich die Beitrittsunterlagen mitgenommen und planen den Beitritt in nächster Zeit.
Mittelfristig soll die Aktion wiederholt werden.
Druckversion