Gießen, den 25.10.2006
Energieausweis für Gebäude wird ab 2008 Pflicht - Mieterverein rät Mieter, Bedarfsausweise zu verlangen
Mit der verzögerten Einführung im Jahr 2008 wird jedoch die Chance vertan, jetzt den Modernisierungsstau bei Wohngebäuden aufzulösen. Nachdem die Bundesregierung die nach EU-Richtlinie vorgesehene Energieausweis-Pflicht ab 2006 verpasst hatte, war ursprünglich eine Einführung ab Januar 2007 geplant. „2008 muss jetzt definitiv der letzte Stichtag sein. Weitere Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen lehnen wir ab“, so Kaisers. Der Energieausweis muss zukünftig bei Neuvermietung und Verkauf von Gebäuden den Interessenten vorgelegt werden.
Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Kompromisslösung, den strengeren Bedarfsausweis verpflichtend bei Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen vorzulegen, sei unzureichend. Eine optimale Vergleichbarkeit sei nur dann gegeben, wenn alle Gebäude nach dem Bedarfsverfahren bewertet würden. Diese Lösung habe die Fachwelt aus verbraucher- und umweltpolitischen Gründen favorisiert, heißt es in der Presseerklärung des Mietervereins. Vorteil des Bedarfsausweises sei, dass er Informationen über die Effizienz der Heizungsanlage und der Wärmedämmung liefere und konkrete gebäudebezogene Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz enthalte. Der Verbrauchsausweis zeige hingegen nur den aktuellen Energieverbrauch der Bewohner des Hauses an.
„Der Mieterverein empfiehlt Mietern und Käufern, sich auf jeden Fall den Bedarfsausweis für das Gebäude zeigen zu lassen“, so Kaisers. Nur so würden Schwachstellen des Gebäudes sichtbar, die letztendlich zu Kostenfallen bei der Heizkostenabrechnung werden.
Mieter sollten auch darauf achten, dass ihnen alle Informationen aus dem Energieausweis zur Verfügung gestellt werden. „Wichtig ist die Transparenz für alle Marktakteure. Pläne, den Mietern nur Teileinsicht in die Ergebnisse des Energieausweises zu gewähren, widersprechen den Grundsätzen einer gleichberechtigten Verbraucherinformation“, meint Kaisers und fügt hinzu : „Wir gehen davon aus, dass sich auf dem Markt nur der Bedarfsausweis durchsetzen wird. Wer staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen will, muss ihn ohnehin ausstellen.“
Der Mieterverein plant in der nächsten Zeit zusammen mit der Verbraucherberatung Gießen eine Informationsveranstaltung zum Thema Energieausweis.
Druckversion