Gißen, den 04.09.2006

Mieterverein weist auf interssantes Urteil zu den Mietkosten bei Hartz- IV hin

Ein Arbeitsloser hatte geklagt. Er lebt in einer 50 Quadratmeterwohnung, die 285 Euro kalt kostet. Nun forderte die Arbeitsagentur den Mann auf, in eine Wohnung für höchstens 170 Euro umzuziehen. Nach Ablauf der Frist kürzte das Amt dies Mietkosten-Erstattung. Zu Unrecht, urteilte das Gericht. Das Amt habe versäumt, die maximal akzeptierten Mietkosten nach Baujahr aufzulisten. Das heißt, die Arbeitsagentur, oder genauer die sogenannte ARGE, muss Betroffene informieren, welche Mietkosten für eine bestimmte Baualtersklasse in der jeweiligen Region als angemessen gelten. Sonst dürfe der Mietzuschuss für die bisherige Wohnung eben nicht gekürzt werden, so das Gericht. (Urteil vom 11.7.06, AZ S 33 AS 375/05) Wie es beim Mieterverein heißt, mache auch die für Gießen und Umgebung zuständige Arge, die Gesellschaft für Intergration und Arbeit (GIAG), in ihren Bescheiden keine konkreten Angaben darüber, welche Mietkosten in der Stadt und im Landkreis Gießen als angemessen gelten könnten. Die Betroffenen blieben bei der Suche nach einer neuen Wohnung im Unklaren darüber, was das Amt als "angemessen" ansehe und was nicht. Der Mieterverein habe die GIAG von Anfang an zu mehr Transparenz und Offenheit in der Sache aufgefordert, leider bislang erfolglos.

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