Giessen, den 19.04.2004

Kritik an Wärmedienstgesellschaften

Nach der Montage von ferngesteuerten elektronischen Erfassungsgeräten bekämen die Mieter nicht einmal eine Information über den Zeitpunkt der Ablesung. Damit gehe ein erheblicher Verlust an Transparenz der Heizkosten einher. Zum einen seien die Kontrollmöglichkeiten der Mieter erschwert. Zwar werde seitens der Wärmemessdienste immer wieder darauf verwiesen, dass in den Erfassungsgeräten der abgelesene Wert ein Jahr lang gespeichert und daher jederzeit abrufbar sei. Doch seien viele Mieter hiermit oft überfordert, weil sie die Werte insbesondere in den Heizkostenverteilern nicht richtig interpretieren könnten, erklärte Kaisers. Außerdem werde der Nachweis für die Mieter, dass die Heizkostenverteiler falsch gezählt haben oder Besonderheiten des Hauses nicht richtig berücksichtigt wurden, erheblich erschwert. Früher konnten Mieter mit der Verweigerung der Unterschrift unter die Ableseprotokolle die Frage, ob die festgestellten Verbrauchseinheiten korrekt sind, zumindest offen halten. Nun spreche der Beweis des ersten Anscheins meist für die Richtigkeit der erfassten Werte. Während in der Vergangenheit der Vermieter beweisen musste, dass die Heizkosten richtig abgerechnet wurden, müsse nun der Mieter aufgrund der Sachlage beweisen, dass die Heizkostenverteiler fehlerhafte Werte anzeigen. Das sei im Einzelfall kaum oder nur mit einem teuren Sachverständigengutachten möglich. Ob diese Beweislastumkehr zu Lasten der Mieter rechtlichen Bestand haben werde, bleibe noch abzuwarten. Der Mieterverein fordert deshalb von den Wärmemessdienstfirmen, vor allem Techem, eine kundenfreundliche Lösung zu suchen. Als Erstes müssten die Mieter über den Ablesezeitpunkt bzw. die Feststellung der Verbrauchseinheiten benachrichtigt werden. Außerdem sollte ein möglichst einfach gehaltenes kurzes Informationsblatt erstellt werden, mit dem über die Funktionsweise der elektronischen Erfassungsgeräte informiert wird. Dieses Infoblatt müsse jedem Mieter bei Anmietung einer Wohnung zusammen mit dem Mietvertrag ausgehändigt werden. Und zum guten Schluss müssten die Mieterhaushalte auch weiterhin einen nachvollziehbaren Beleg über die abgelesenen Werte erhalten, fordert der Mieterverein.

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