Giessen, den 14.02.2006

Kritische Bilanz zu den Wohnproblemen vieler Arbeitslosengeld -II - Empfänger

Von den 12.272 Bedarfsgemeinschaften im Zuständigkeitsbereich der „Gesellschaft für Integration und Arbeit“ (GIAG), die als Behörde die Leistungen zahlt, hätten 861 Widerspruch wegen ihrer nicht angemessenen Unterkunfts- bzw. Betriebskosten eingelegt. In 344 Fällen sei dem Widerspruch stattgegeben worden, während 349 Widersprüche zurückgewiesen worden seien, teilte die Behörde dem Mieterverein auf Anfrage mit. „Eine Überschreitung der „Angemessenheit der Wohnkosten“ liegt nach dem Sozialgesetzbuch(SGB) II dann vor“, erklärt Kaisers, „wenn die Wohnfläche die vorgeschriebene Größe übersteigt (z.B. für 1 Person maximal 50 qm), die Kaltmiete pro Quadratmeter nicht über dem unteren Bereich für vergleichbare Wohnungen liegt (ca. 4,50 Euro/qm) oder die Betriebskosten der Wohnung (z.B. 1,80 Euro/qm) überhöht sind.“ Diese Faktoren dürften nicht jeder für sich isoliert gesehen werden, sondern müssten nach einem höchstrichterlichen Urteil nach der „Produktmethode“ gewichtet werden. Die besagt: die angemessenen Gesamtmiete stellt sich dar als Produkt aus der angemessenen Miete pro Quadratmeterzahl und der angemessenen Miete pro Quadratmeter. Bei der GIAG wende man das aber nicht an. Die Behörde kürze vielmehr die ihrer Meinung nach überhöhten Ausgaben für die Wohnung bei den Leistungsbescheiden. Die Mieter könnten dann zwar zunächst in der Wohnung bleiben, müssten aber die höheren Kosten aus dem ohnehin karg bemessenen Regelsatz zum laufenden Unterhalt (für eine Person 345,-Euro/Monat) begleichen. Da das kaum möglich sei, ergäben sich rasch Mietrückstände, die zu fristlosen Kündigungen des Vermieters führten. Nach Ablehnung ihres Widerspruchs gegen den Bescheid der GIAG könnten die Betroffenen Klage beim Sozialgericht in Gießen einreichen. Allein in Sachen Unterkunftskosten seien dort 57 Klagen eingereicht worden. Von den zwischen August bis Dezember 2005 gestellten 50 Eilanträgen hätten sich 18 Verfahren um das Problem der Unterkunftskosten gedreht, erfuhr der Mieterverein beim Sozialgericht . „Das macht deutlich, wie sehr die Betroffenen unter Druck stehen“, sagt der Mietervereinsvorsitzende. Was die enorm gestiegenen Betriebskosten angeht, setze die GIAG viel zu knappe Pauschalen an, die die 2005 entstandenen und sich im laufenden Jahr noch weiter nach oben entwickelnden Energiekosten nicht decken könnten. Dabei schreibe das Sozialgesetzbuch vor, dass die Heizkosten grundsätzlich in voller Höhe zu übernehmen sind. „Eine abstrakte Pauschalierung trägt dem notwendigen Aufwand nicht Rechnung, der ganz wesentlich von der Art der Wärmedämmung der betreffenden Wohnung abhängt“, meint Kaisers und verweist dazu auf ein Urteil des Sozialgerichts Oldenburg. Äußerst restriktiv und bei den Ablehnungsgründen sehr kreativ verfahre die GIAG auch bei der Übernahme von Umzugskosten oder bei der Bewilligung geschuldeter Schönheitsreparaturen von Mietern. Die betroffenen Menschen, von denen etliche Mitglied im Mieterverein sind, hätten zudem auf dem Gießener Wohnungsmarkt nur geringe Chancen, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen. Das zeigten die inzwischen bei allen städtischen Wohnungsbaugesellschaften bestehenden langen Wartelisten. „Kleine und billige Wohnungen sind längst zur begehrten Mangelware geworden“, so Kaisers und meint abschließend :“Wir beobachten die Lage mit Sorge und hoffen, dass sie sich nicht weiter verschärft. Die Prognose der Wohnungswirtschaft, die von einer Umzugsquote von fünf bis acht Prozent ausgeht, darf nicht Realität werden. Das wären im Bereich der GIAG 350 Haushalte.“

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