Giessen, den 04.01.2006

Vorsicht: Fernablesung erfasster Heizkosten kommt

Deutschlands größtes Wärmemessdienst-Unternehmen, die Techem AG, kündigte an, Heizkosten künftig auch per Mobilfunk erfassen zu wollen. In der Liegenschaft einer Wohnungsgenossenschaft sollen die Verbrauchsdaten aus 29 Wohnungen per Mobilfunknetz an eine Rechenzentrale des Unternehmens übermittelt werden. „Hier“, so der Dienstleister wörtlich, „werden die Daten nicht nur für die jährliche Heizkostenabrechnung genutzt.“ Beim Mieterverein sieht man in der so beschriebenen Fernablesung große datenschutzrechtliche Probleme. Es bestehe die Gefahr, dass Vermieter in der Privatsphäre ihrer Mieter schnüffelten, dass das Heizverhalten der Mieter erforscht werden könne und dass solche Kenntnisse in Rechtsstreitigkeiten, zum Beispiel über Feuchtigkeitsschäden, gegen die Mieter eingesetzt würden. Der Vorsitzende des Mieterverein, Stefan Kaisers : „Wenn erklärt wird, dass die Erfassung von taggenauen Verbrauchswerten nur Sinn macht, wenn die erfassten Daten effektiv genutzt werden, oder die Fernablesung als richtig interessant bewertet wird, wenn sie für ein Verbrauchsmanagement im laufenden Jahr benutzt wird, wenn auf Basis der so erhobenen Daten Vielverbraucher unter den Mietern angesprochen und beraten werden sollen, dann schrillen bei uns alle Alarmglocken. Das ist der ‚gläserne Mieter’. Gegen derartige Auswüchse werden wir uns wehren. Wenn als weiterer Vorteil der Fernablesung darauf hingewiesen wird, dass der Vermieter die Vorauszahlungen für Betriebskosten anpassen könne, wenn sich deutliche Veränderungen in der Heizkostenabrechnung abzeichneten, so ist das rechtlich schlicht unzulässig. Anpassungen der Vorauszahlungen“, so Kaisers, „kann der Vermieter nur verlangen, wenn sich aufgrund der Vorlage der Jahresabrechnung ein Anpassungsbedarf ergibt. Das ist ausdrücklich so im Gesetz geregelt.“

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