Gießen, den 20.12.2005

Mieterverein kritisiert die Stadtwerke wegen der neuerlichen „Abzocke“ der Gaskunden

„In immer schnellerer Folge werden die Gaskunden vom Energieversorger Stadtwerke zur Kasse gebeten, ohne dass die Stadtwerke es für notwendig erachten, den lückenlosen Nachweis der Angemessenheit ihrer Forderungen zu erbringen, wie das der Gesetzgeber verlangt“, erklärte der Vorsitzende des Mietervereins, Stefan Kaisers. Seit Oktober des letzten Jahres ist der Gaspreis insgesamt viermal erhöht worden. Mit der neuerlichen Erhöhung ist er dann um 26,6 bis 32,4 Prozent, je nach Tarifart, gestiegen. Kaisers findet es bedauerlich, dass die meisten Kunden weiter bereit seien, sich wie geduldige Schafe das Fell über die Ohren ziehen zu lassen. Dabei sehe der Gesetzgeber in Paragraf 315 BGB vor, dass ein Monopolanbieter die „Billigkeit“ seiner Forderung darlegen müsse. Das sei nur durch die Offenlegung der Preiskalkulation möglich. Dem Verbraucher müsse nachgewiesen werden, wie sich der Gaspreis für ihn zusammensetzt. „Welcher Anteil entfällt auf die Kosten der Beschaffung, Transport und Vertrieb, auf die Unterhaltung des Netzes sowie auf die Steuern und Abgaben ? Wie sehen die Lieferverträge aus ? Auch auf die Frage, ob die Kleinkunden mit hohen Preisen die niedrigen Preise für die Großabnehmer subventionieren, ist nicht beantwortet. Zu all dem hüllen sich die Stadtwerke in Schweigen“, so Kaisers. Erst auf gerichtlichen Druck habe kürzlich der regionale Gasanbieter EON-Hanse in Hamburg seine Kalkulation offengelegt, wobei das Unternehmen wieder tapfer behauptete, seine Preise gehörten nicht zur Spitze der Branche. Man rechnete lange an der Kalkulation herum, verschob munter Kosten und Erträge so geschickt, dass am Ende eine Gewinnmarge von einem Prozent herauskam, die Experten für „grob irreführend“ halten. Eine genauere Prüfung werde notwendig sein, um herauszufinden, wo das Unternehmen seinen Profit versteckt habe, wahrscheinlich in den Netzkosten. Mit Klarheit und Wahrheit habe das nichts zu tun. „Die neuerliche Preisanhebung wird wieder einmal mit dem Totschlagargument der „Koppelung von Öl- und Gaspreis“ begründet“, so Kaisers. Diese Koppelung stamme noch aus den 60er Jahren, als die Konzerne begannen, Gas als Nebenprodukt zum Erdöl zu vermarkten. Die Begründung sei damals noch recht und billig gewesen wegen der Investitionskosten. Heute solle sie, so die Gasmonopolisten, den Verbraucher schützen. Die Gasbranche behauptet, bei sinkenden Ölpreisen könne man sich damit gegen überzogene Forderungen der Produzenten schützen. Kaisers hält dem entgegen: “Hat man mit denen nicht langfristige Verträge ? Und wenn man sich gegen sie stemmt, droht man damit, statt Erdgas Öl zu verkaufen ?“ Die Energiebranche sei niemals darum verlegen, ihre intransparente und unseriöse Preispolitik zu rechtfertigen und die Kundschaft zu verkohlen. Wenn der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke, Herr Dr. Kölb, seines Zeichens Kämmerer der Stadt Gießen, jetzt den Gewinnrückgang der Stadtwerke beklage, mache das deutlich, dass der Magistrat nur eigennützig an seine Einnahmen denke. Die unzulässige Quersubventionierung der defizitären Bereiche Nahverkehr und Bäder auf Kosten aller Energieverbraucher gehe munter weiter. Kaisers rät den Gaskunden : „Solange aufgrund fehlender staatlicher Regulierung kein echter Wettbewerb im Gasenergiesektor in Gang kommt, können sich die Verbraucher nur individuell zur Wehr setzen, wenn sie Preiserhöhungen für ungerecht halten.“ Dazu gebe es Musterschreiben im Internet (www.energienetz.de oder www. verbraucherszentrale.de ). Allein durch den Aufbau eines starken Drucks vieler einzelner Kunden sei es zu erreichen, dass die Gasversorger einlenkten und ihre ungenierte Gewinnmaximierung beendeten. Befürchtungen der Verbraucher, man könne ihnen den Gashahn abdrehen, seien unbegründet. Solche Androhungen einer unbefristeten Gassperre müssten als „Nötigung“ betrachtet werden und riefen den Staatsanwalt auf den Plan. Es gebe auch bereits zivilgerichtliche Entscheidungen, nach denen eine Gassperre als unrechtmäßig untersagt worden sei, weil der Kunde das Recht habe, vom Gasversorger den Nachweis der Angemessenheit des Preises zu verlangen. „Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, der hat schon verloren. Die Ängste Davids vor Goliath sind verständlich, aber die Geschichte zeigt, dass am Ende der vermeintlich Schwächere gesiegt hat“, so der Mietervereinsvorsitzende.

Druckversion