Giessen, den 14.12.2005
Mieterverein weist Kritik an Betriebskostenspiegel von Haus und Grund zurück
„Die Zahl der von uns jährlich geprüften Betriebskostenabrechnungen ist so groß, dass man sehr wohl zu einer repräsentativen Aussage kommen kann,“ meint Kaisers. Ein Großteil der Abrechnungen entspreche leider nicht den Grundsätzen, die von der Rechtsprechung aufgestellt worden seien : Transparenz, Korrektheit und Nachvollziehbarkeit.
Bei den Energiekosten, vor allem bei der Heizung, könne zwar der Mieter durch seinen Verbrauch die Höhe der Belastungen mit beeinflussen, doch bei schlecht gedämmten Häusern, veralteten und uneffektiven Heizungsanlagen sowie zugigen Fenstern seien den Sparbemühungen enge Grenzen gesetzt. Hier sei der Vermieter mit baulichen Investitionen in der Pflicht, die aber allzu oft unterblieben, da es ja nicht das Geld des Vermieters sei, das da „verheizt“ werde. Mit dem Einbau wassersparender Armaturen verhalte es sich ähnlich. Eine exakte verbrauchsabhängige Erfassung des Wasserverbrauchs mit Wasseruhren sei nur in Neubauten usus, in der Mehrzahl der Wohnungen werde noch immer recht ungenau nach „Kopfzahl der Bewohner“ oder „Wohnfläche“ abgerechnet. Daraus ergäben sich dann beträchtliche Differenzen bei den Kosten.
„Kostengünstigere Lösungen lassen sich häufig auch beim Hausmeister, den Versicherungen, der Hausreinigung, der Gartenpflege und in anderen Bereichen finden, wenn es der Vermieter denn anstrebt“, so Kaisers. Einzig bei den Steuern und Gebühren habe der Eigentümer kaum Spielraum.
Dass die Vermieter einen Großteil der Betriebskosten schon im Voraus verauslagt hätten, wie der Justitiar vom Haus- und Grundbesitzerverein behauptet, entspreche nur zum Teil den Gegebenheiten. „Fast alle Mieter leisten Monat für Monat beträchtliche Nebenkostenvorauszahlungen, über die der Vermieter verfügen kann. Er muss damit aber treuhänderisch wirtschaften und darf sich an dem Geld nicht bereichern“, sagt der Mietervereinsvorsitzende und fügt hinzu: „Die tägliche Beratungspraxis beim Mieterverein erweist hier nicht selten etwas anderes. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser und notwendig.“
Fazit: Der neue Betriebskostenspiegel macht die Nebenkostenbelastung transparent, er zeigt auf, wo örtlich, regional und bundesweit die Durchschnittswerte der einzelnen Kostenpositionen liegen und wo ein oberer kritischer Grenzwert erreicht ist, der Anlass zu Handeln gibt. Kaisers abschließend : „Endlich liegt ein brauchbares Instrument zur Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen vor, das auch für die Vermieter und ihr Handeln von Interesse sein dürfte.“
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