Giessen, den 21.11.2005
Lärmschutz für Bürger verbessern
Für einen schweren Fehler hat Kaisers in diesem Zusammenhng die Entscheidung der Landesregierung gewertet, die Lärmschutzverordnung des Landes Hessen zu Beginn dieses Jahres aufzuheben. Die stattdessen bundesweit geltende „allgemeine Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ helfe leider nicht weiter und sorge zusätzlich für Verwirrung. Mittlerweile darf jeder montags bis samstags von 7.00 bis 20.00 Uhr Lärm erzeugen, also auch Rasen mähen, bohren, sägen und schleifen. Es gibt keine Mittagspause mehr, keinen Unterschied zwischen Sommer und Winter ! Ausnahmen gelten nur für bestimmte Geräte wie z.B. für Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nicht mit dem EU-Umweltzeichen versehen sind. Aber welcher Lärmverursacher wisse schon, ob sein Gerät mit dem EU- Lärmschutzzeichen versehen sei oder nicht. Viele wüssten gar nicht, welches Gerät unter welche Norm falle.
Aufgrund der abgeschafften Lärmschutzverordnung sei es für die Ordnungsbehörde so gut wie nicht mehr möglich, gegen den Ruhestörer vorzugehen. Hilfesuchende würden daher auch meist auf den Weg der Privatklage verwiesen.
„Wir brauchen unbedingt wieder eine allgemeingültige Regelung, die die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt, sich gegen notorische Lärmverursacher mit Hilfe der Behörden zur Wehr zu setzen. Entweder sollte dazu ein Immissionschutzgesetz wie in Nordrhein-Westfalen geschaffen werden oder es muss eine neue Lärmschutzverordnung her“, verlangte Kaisers abschließend.
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