Giessen, den 01.07.2005

Droht in Gießen ein Umzugskarussell? 800 Widersprüche gegen Hartz 4 - Bescheide in Sachen Wohnkosten

Das Sozialgesetzbuch II schreibt klare Richtwerte für die Angemessenheit der Wohnflächengröße vor, die sich an der Personenzahl orientieren. So darf ein Alleinstehender maximal 50 qm bewohnen, für einen Dreipersonen-Haushalt sind es 75 qm. Über die Angemessenheit der Wohnkosten entscheiden die örtlich zuständigen Behörden, in Gießen ist das die „Gesellschaft für Integration und Arbeit“ ( GIAG). Für die Stadt Gießen gibt die GIAG für die Kaltmiete Richtwerte von 4,40 Euro/qm( für Wohnungen mit Baujahr vor 1965) bis 5,50 Euro/qm (für Neubauwohnungen) vor. 100,-Euro für die Betriebskosten pro Monat werden für angemessen erachtet. Wie es beim Mieterverein heißt, versteht man sehr gut, dass angesichts solcher Zahlen die Betroffenen in großer Zahl Widerspruch gegen die Bescheide der GIAG eingelegt haben. Von den rund 1500 Widersprüchen gegen Hartz- 4 Bescheide beziehen sich allein 800 auf den Bereich Wohnkosten. Deren Bearbeitung schleppt sich aber dahin, während die Arbeitslosengeldempfänger zusehends in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Es steht zu erwarten, dass dem Sozialgericht eine Klagewelle ins Haus schwappen wird. „Die Mietobergrenzen erscheinen uns nicht realistisch“, erklärt der Vorsitzende des Mietervereins, Stefan Kaisers, und fügt hinzu : „Nach unserer Recherche auf dem freien Wohnungsmarkt gibt es für 4 bis 5 Euro in der Stadt kaum noch eine Wohnung anzumieten, das sagen uns auch die Betroffenen, die ergebnislos nach einer günstigen Bleibe Ausschau halten.“ Die Nachfrage nach preisgünstigen Sozialwohnungen bei den verschiedenen Wohnungsbaugesellschaften habe denn auch rasant zugenommen. Aber man könne keine Wohnungen herbeizaubern. Es gebe bereits lange Wartelisten für Interessenten. Bei den Heiz- und Betriebskosten sei die Anrechnung bis zu einem bestimmten Betrag nicht hinnehmbar. Die Mieter könnten sich nicht im Staub baden, weil ihnen das Wassergeld nicht erstattet werde. Nach Auffassung des Mietervereins sei daraus nur ein Schluss zu ziehen. „Bei der GIAG muss eine Neufassung der Angemessenheitskriterien vorgenommen werden, um drohenden Zwangsumzügen, Mietschulden und Wohnungslosigkeit vorzubeugen.“ Kaisers fordert, dass die Heiz- und Betriebskosten in tatsächlicher Höhe bewilligt werden, solange sie nicht völlig überhöht sind. Bei der Miethöhe seien die Grenzen anzuheben und flexibler zu handhaben. Eine Altbauwohnung von 1925, die nach einer Modernisierung aktuellen Wohnstandard aufweise, habe sicherlich einen höheren Mietwert als eine Behausung aus den sechziger Jahren, die zudem nicht selten wegen schlechter Isolierung auch noch hohe Heizkosten verschlinge. Als angemessene Kaltmiete erscheint dem Mieterverein der Mittelwert ortüblicher Altbaumieten als Orientierung ein gutes Maß zu sein. Angesichts der Verknappung von preisgünstigen Wohnungen in der Stadt müsse die GIAG auch die tatsächlichen Wohnkosten übernehmen. Kaisers abschließend: „Die GIAG muss bei der Wohnkostenreduzierung viel stärker den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Die tatsächlich zu erwartende Kostenersparnis durch einen Umzug (unter Berücksichtigung der Umzugskosten) ist in Beziehung zu setzen zu den sozialen und wirtschaftlichen Nachteilen für die Betroffenen.“

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