Gießen, den 18.12.2004
Erneute Gaspreiserhöhung der Stadtwerke ist \\
die Stadtwerke Gießen AG kündigen nach einer Gaspreiserhöhung im Oktober 04 um 7 Prozent nun zum Januar 05 eine neue Preisrunde um 4,49 Prozent an . Dieses Verlangen kann man nur als dreist und schnöde Ausnutzung einer Monopolstellung bezeichnen. Fakt ist, dass zwischen Januar und Oktober 04 die Importpreise für Gas in Deutschland um 7,7 Prozent niedriger waren als im Vorjahr. Schon vor der letzten Erhöhung waren die Preise um 20 Prozent zu hoch. Daran ändert auch nichts, dass die Stadtwerke Gießen noch zu den Gasversorgern gehören, die nicht zur bundesdeutschen Spitzengruppe der Preistreiber zählen. Wie groß die Spielräume der Gasversorger sind, zeigt sich daran, dass Großkunden bis zu 80 Prozent (!) weniger für diese Energieform zahlen müssen als Kleinabnehmer. Wenn der Chef der Stadtwerke, Herr Siekmann, das hohe Lied der Bindung des Gaspreises an den Ölpreis singt, so muss man ihm entgegenhalten, dass der Ölpreis stets gestiegen und auch wieder gefallen ist, beim Gaspreis aber nur eine Aufwärtsbewegung festzustellen ist. Die Preiskoppelung ist überholt und nicht mehr zu rechtfertigen, - aber für die Gasversorgungsmonopole äußerst bequem und profitabel, für die Gaskunden nur ärgerlich und teuer. Die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis ist auch nicht marktwirtschaftlich, denn was würde wohl ein Kunde sagen, wenn z.B. der Preis für eine Digitalkamera steigt, weil die Händler den Preis für diese Kameras an den von Fotopapier oder Farbfilmen koppeln ?
Es bleibt nur die Empfehlung , dem Rat der Verbraucherzentralen und des Bundes der Energieverbraucher zu folgen und mit einem Schreiben unter Berufung auf § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der die „Billigkeit“einer Preisanhebung verlangt, der einseitigen Preisanhebung zu widersprechen.* Zugleich ist die Einzugsermächtigung zu widerrufen und ein Dauerauftrag für die laufenden monatlichen Abschlagszahlungen auf der Basis des Gaspreises vor der Erhöhung („Abschlag laufender Monat“) einzurichten. Die Stadtwerke dürfen bei diesem Vorgehen dem Kunden nicht den Gashahn zudrehen und sie haben die Beweislast. Gasverbraucher haben ein Anrecht darauf, dass der Monopolist Stadtwerke die Kalkulation seiner Preise offenlegt, um so überprüfen zu können, ob die Billigkeit der Forderung gegeben ist. Eine Liberalisierung der Gasversorgung ist überfällig, eine handlungsfähige Regulierungsbehörde dazu unbedingt notwendig.
* Für Musterschreiben an die Stadtwerke siehe:
Bund der Energieverbraucher.de und
Verbraucherzentrale Hamburg.de
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