Gießen, den 27.11.2004
Beim Mieterverein häufen sich die Streitigkeiten um Nebenkosten Neue Broschüre bietet Hilfen an - auch für Vermieter
Was vielen Mietern gar nicht bekannt sei. Nebenkosten müssten nur dann entrichtet werden, wenn sie im Mietvertrag so vereinbart seien. Auch dürfe der Vermieter nicht alle Kosten für die Wohnung auf den Mieter abwälzen, und er müsse den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten.
Nach den Worten des Mietervereinsvorsitzenden dürfen nur die 17 verschiedenen Kostenarten, die in der „Betriebskostenverordnung“ gesetzlich festgelegt sind, auf den Mieter umgelegt werden. Dazu gehören u.a..: Heizung und Warmwasser, Abwasser, Gartenpflege, Hausbeleuchtung, Straßenreinigung, Grundsteuer oder die Gebäudeversicherung. Hingegen gehören Verwaltungskosten, Reparaturausgaben, Pförtner- und Überwachungskosten oder Mietausfall- und Umweltschädenversicherung nicht in eine Nebenkostenabrechnung, weil sie allein Sache des Vermieters sind. Beim Hausmeister ist genau darauf zu achten, ob er „Mädchen für alles“ ist, d.h. auch Verwaltungsaufgaben ausführt, etwa Wohnungsabnahmen und Reparaturen, oder sich nur um Heizung, Gartenpflege und die Müllentsorgung kümmert. Ist ersteres der Fall, hat der Vermieter eine Darlegungspflicht. Die Hauswartkosten können ggf. um 30-50 Prozent gekürzt werden. Mieter haben auch ein Recht in die Kostenbelege des Vermieters zu schauen. Kaisers meint: „Leider wissen viele Vermieter immer noch gar nicht, wie eine ordnungsgemäße Abrechnung auszusehen hat. Sie muss mindestens vier Punkte enthalten : die Gesamtkosten im Haus, den Umlageschlüssel, die Kosten für den Mieter und die Angabe über die geleisteten Vorauszahlungen. Auf unsere Internetseiten (mieterverein-giessen.de) haben wir ein Abrechnungsmuster eingestellt.“
Wichtig sei auch, dass der Vermieter die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode vorlegen müsse. Danach verliere er seinen Anspruch auf Nachzahlungen.
Wer sich genau über das Thema Nebenkosten informieren will, sei es Mieter oder Vermieter, der kann beim Mieterverein die Info- Broschüre „Die zweite Miete - Viel Streit um Heizung und andere Nebenkosten“ erwerben, in der auch entsprechende Gerichtsurteile aufgeführt sind. Für fünf Euro ist sie auch über den Deutschen Mieterbund (DMB), Littenstraße 10, 10179 Berlin (Tel. 030/223230), info @mieterbund.de erhältlich.
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