Giessen, den 26.11.2011
„Der Mieterverein wendet sich entschieden gegen die geplanten Neuregelungen des Mietrechts, weil sie enttäuschend, überflüssig und ungerecht sind. Die Bundesregierung liefert hier Scheinlösungen für Scheinprobleme. Diesen Gesetzentwurf hat niemand gebraucht. Die aktuellen, meistdiskutierten und eigentlichen Hauptfragen im Mietrecht – zum Beispiel, wer die energetischen Modernisierungen eigentlich zahlen soll – bleiben unbeantwortet“, kritisiert der Vorsitzende des Mietervereins, Stefan Kaisers.
Auf 62 Seiten regele und begründe der Referentenentwurf neue Vorschriften über die energetische Modernisierung von Mietwohnungen und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln:
„Hinter den geplanten Neuregelungen steht offensichtlich die Vorstellung der Bundesregierung, mit dem Abbau von Mieterrechten könnten Investitionen ausgelöst und energetische Modernisierungen vorangetrieben werden. Das aber ist schlicht falsch“, erklärt der Mietervereinsvorsitzende.„Stattdessen muss die Frage beantwortet werden, wer die Kosten der energetischen Modernisierungen tragen muss.
Nach geltendem Recht – hier gibt es keine Änderung – kann der Vermieter 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Entfallen beispielsweise 10.000 Euro Modernisierungskosten auf die Mieterwohnung, kann der Vermieter 1.100 Euro mehr Miete im Jahr fordern bzw. 91,67 Euro im Monat. Eine 20.000 Euro teure Investition führt sogar zu einer Vermieterforderung von 183,33 Euro mehr Miete im Monat. Derartige Mieterhöhungen sind für viele Mieter nicht bezahlbar, auch nicht unter Berücksichtigung von evtl. Heizkostenersparnissen in Höhe von 30 bis 50 Euro.
Vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln
Mit den von der Bundesregierung vorgesehenen Neuregelungen sollen auch Wohnungsbetrüger bekämpft werden. Danach können Mieter beispielsweise fristlos gekündigt werden, wenn sie die Mietkaution nicht pünktlich zahlen. Die Räumung einer Wohnung soll per einstweiliger Verfügung möglich werden, wenn der Vermieter wegen Zahlungsverzugs gekündigt hat und der Mieter den geschuldeten Geldbetrag nicht hinterlegen kann oder will. Dazu meint der Mietervereinsvorsitzende: „Natürlich muss Wohnungsbetrügern strikt das Handwerk gelegt werden, sie müssen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Mit den vorgesehenen Neuregelungen werden die „Mietnomadenprobleme“, von denen es nachweislich nur 200 Fälle in den letzten 5 Jahren gegeben hat, aber nicht gelöst. Vermieter können Wohnungsbetrüger auch heute schon fristlos kündigen, wenn Mieter die Miete nicht – pünktlich – zahlen.“