Giessen, den 02.08.2004

Mieterverein rät zur Vorsicht bei Hartz-Bogen

Viele Punkte in dem umfangreichen Fragenbogen seien noch juristisch ungeklärt, da die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz bislang keiner kenne. So sei etwa nicht geklärt, was ein „angemessener PKW“ sei, den die künftigen Empfänger ohne Abzüge beim Arbeitslosengeld II ihr eigen nennen dürften. Für rechtlich äußerst bedenklich hält man beim Mieterverein die schriftliche Mietzinsbestätigung vom Vermieter, die der Arbeitslose vorlegen muss. Mietzuschüsse würden an die Antragsteller ausgezahlt, nicht aber an die Vermieter. „Weshalb“, so fragt der Mieterverein, „muss der Arbeitlose seinen Vermieter gezwungener Maßen selber darüber informieren, dass er seit Jahren arbeitslos ist ?“ Die Frage etwa nach der Kontoverbindung des Vermieters erübrige sich, sie verstoße klar gegen den Sozialdatenschutz. Auch die Frage unter der Rubrik „Wohnverhältnisse“ nach den noch im selben Haus wohnenden Personen und deren Verwandtschaftverhältnis stelle einen gravierenden Verstoß gegen den Datenschutz dar. Relevant sei höchstens, welche Personen in der Haushaltsgemeinschaft lebten. In dem Antragsbogen werde auch danach gefragt, ob ein „freies Wohnrecht“ bestehe und wenn ja bei wem. Dazu sei festzustellen, dass im Falle des Bestehens eines freien Wohnrechtes keine Unterkunftskosten anfielen. Es sei nicht einzusehen, weshalb Daten über den Wohnrechtgewährer erhoben würden, wenn eindeutig feststehe, dass diesbezüglich kein Leistungsanspruch vorliegt. Wie unsicher das Terrain sei, zeige ein anderes Beispiel. Auf Kritik der Datenschützer habe die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits reagiert und im Formular für die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers die Angaben zu den Vermögensverhältnissen davon getrennt. Es gebe jetzt dazu ein Zusatzblatt. „Es dauert sicher noch einigen Wochen, bis die ersten fundierten Ausfüllhilfen existieren,“ erklärt man beim Mieterverein und rät allen Betroffenen, die Antragsformulare noch nicht auszufüllen und sich vorher bei Arbeitsloseninitiativen, wie etwa dem „Frankfurter Arbeitslosenzentrum“, zu informieren. Im Internet findet man auf den Internet-Seiten des Wuppertaler Sozialhilfe-Vereins (www.tacheles-sozialhilfe.de) viele aktuelle und hilfreiche Informationen.

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