Giessen, den 12.07.2004
Viel Ärger um LÄRM
Krach aus der Nachbarwohnung oder vom Balkon des Mietmieters ärgert ein Drittel aller Bundesbürger. Das hat eine Befragung des Deutschen Mieterbundes (DMB) ergeben. Wegen der Frage, wann und wie viel Lärm erlaubt ist, liegen immer mehr Menschen miteinander im Streit und suchen Hilfe beim Mieterverein. „Behauptungen, wonach man einmal im Monat oder drei Mal im Jahr richtig laut auf den Putz hauen dürfe, gehören in das Reich der Fabel“, sagt der Vorsitzende des Mietervereins Gießen, Stefan Kaisers und fügt hinzu: „Das hält sich hartnäckig in den Köpfen der Leute , ist aber Unsinn. Auch die vorherige Information der Nachbarn sei kein Freibrief für nächtliche lautstarke Feiern.“
In den Immissionsschutzgesetzen der Länder ist klipp und klar geregelt, dass von 22 Uhr Schluss mit dem Lärm sein muss, weil dann die Nachtruhe beginnt. Bis sechs Uhr am Morgen dürfen außerhalb der Wohnung weder Musik, Fernsehgeräusche noch Gespräche zu hören sein. Das kann vor allem in der warmen Jahreszeit entscheidend werden. Wer beim Sommerfest nach 22 Uhr feiern , lachen und tanzen will, muss im Haus bei Zimmerlautstärke weitermachen. Dulden die Nachbarn eine längere Fete im Freien, sollte den Gastgeber die Tolerenz der anderen freuen. Bei Verstößen gegen das Nachtruhe-Gebot kann die Polizei eingeschaltet werden und der Störer muss mit einem Bußgeld rechnen. Betroffene Mieter können sich auch an den Vermieter wenden und ihn um Abmahnung des lauten Nachbarn bitten.
Neben dem nächtlichen Lärm gibt es zahllose andere Lärmquellen, die ein gedeihliches Zusammenleben von Menschen in einem Haus beeinträchtigen können. Bei Kinderlärm sind die Gerichte recht tolerant, aber auch hier gibt es Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Fußball spielen in der Wohnung, Rollschuhfahren im Hausflur oder ständiges Springen von Stühlen der Kids müssen die Eltern unterbinden.
Bei Musikinstrumenten sind die Ruhezeiten strikt zu beachten, die von 12 - 14 Uhr und von 20 bis 8 Uhr währen. Je nach Art des Instrumentes gibt es auch Zeiträume, an denen längstens pro Tag geübt und musiziert werden darf. Beim Schlagzeug sind das 45 Minuten, beim Klavier oder der Violine zwei Stunden.
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