Giessen, den 25.06.2004
Beziehern von Arbeitslosengeld II droht durch Wegfall des Wohngeldes Ungemach
„Es ist zu befürchten, dass auch Stadt und Landkreis Gießen mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II, der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, zusätzliche Kosten in beträchtlicher Höhe entstehen werden“, heißt es in einer Erklärung des Mietervereins. Durch den Wegfall des Wohngeldes müsse vom kommenden Jahr an jede Kommune den Wohnkostenanteil der Empfänger von Arbeitslosengeld II in voller Höhe allein tragen. Bundesweit werde mit Mehrausgaben von 2,5 Mrd. Euro gerechnet. Das entspreche genau der Summe, die die Bundesregierung den Städten und Gemeinden als Entlastung aus der Hartz -IV -Reform versprochen habe.
Die Städte sehen sich aber nicht in der Lage, 100% der Wohnkosten der Hilfeempfänger zu zahlen. Der Bund hat nun angeboten, 17,5% der Kosten für die Unterkunft und Heizung der Langzeitarbeitslosen zu übernehmen. Wie eine Einigung auf dem Rücken der zukünftigen Empfänger von Arbeitslosengeld II aussieht, weiß man zur Zeit nicht.
Der Mieterverein befürchtet nach den Worten seines Vorsitzenden, Stefan Kaisers, gravierende Auswirkungen für die Bezieher von Arbeitslosengeld II. „Ihnen droht ein Umzug, wenn sie in einer Wohnung wohnen, deren Miete nach dem Sozialgesetzbuch II „nicht angemessen“ ist“. Kaisers will deshalb vom Gießener Magistrat wissen, ob man die Absicht habe, die Betroffenen bei Überschreitung der Obergrenze für die Miete zu drängen, die Mietkosten zu senken, etwa durch Untervermietung eines Teils der Wohnung oder den Umzug in eine billigere, kleinere Wohnung. Solche Überlegungen seien bereits vom Münchner Oberbürgermeister Uhde in einem Interview geäußert worden. „Hartz IV bedeutet eine drastische Einschränkung für die bisherigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Das Problem ist, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II die Miethöhe in die Leistungsberechnung eingeht und sich innerhalb dieser Grenzen bewegen muss“, erklärt der Mietervereinsvorsitzende. „Welches Konzept hat der Magistrat, um das Problem sozial verträglich für die Betroffenen zu lösen ?“
Der Mieterverein fordert von Stadt und Landkreis, dass für die aus der geplanten Neuregelung entstehenden Fragen ein qualifiziertes Beratungsangebot vorgehalten werde. Das sei um so notwendiger, weil man den zu befürchtenden Fehlentwicklungen hin zu einer Ghettobildung in der Stadt entgegen wirken müsse.
Druckversion